Geschichte der Kunst am Bau

Der Mensch scheint seit jeher das Bedürfnis zu haben, bedeutende Orte künstlerisch auszugestalten, wie etwa die Wandmalereien in den Höhlen von Lascaux, die Reliefwände in ägyptischen Pyramiden, die Mosaiken römischer Villen, die Bauplastik mittelalterlicher Kirchen, die Ausmalungen barocker Palastanlagen oder als Gesamtkunstwerk angelegte Jugendstilbauten anschaulich belegen.

Auftraggeber für Kunst waren über Jahrhunderte vorwiegend adelige und kirchliche Kreise, später auch Großbauern und Bürgerliche. Mit der Weimarer Verfassung von 1919 machte sich erstmals ein demokratisch verfasster Staat zur Aufgabe, der Kunst Freiheit und Schutz zu gewähren und sich an deren Pflege zu beteiligen. Eine Regelung zur Einbindung bildender Künstler bei kommunalen und staatlichen Neubauten folgte 1928 seitens des preußischen Ministers des Innern, die Kunst am Bau beispielsweise an städtischen Siedlungsbauten in Köln oder an Bauten der Reichspost entstehen ließ.

Unter den Nationalsozialisten wurde der preußische Kunst-am-Bau-Erlass beibehalten und 1934 sogar auf Baumaßnahmen der Reichsbahn, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Aktiengesellschaften in mehrheitlich staatlichem oder kommunalem Besitz ausgedehnt. Gleichwohl wurde nur in bescheidenem Umfang Kunst am Bau realisiert, wie die an Kasernenbauten, SS-„Ordensburgen“, am Reichsparteitagsgelände oder am Olympiastadion in Berlin überkommenen Beispiele zeigen.

Nach den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs wollte der erste Deutsche Bundestag an die kulturelle Selbstverpflichtung der Weimarer Zeit anschließen. 1950 wurde beschlossen, bei allen Baumaßnahmen des Bundes bildende Künstler zu beteiligen. Erklärtes Ziel der Parlamentarier dabei war, Kunst nicht nur in Museen und Ausstellungen zu vermitteln, sondern sie gerade auch dort aufzustellen, wo Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen, um Kunst zum Bestandteil des öffentlichen Lebens werden zu lassen.

Seit nunmehr knapp 70 Jahren ist Kunst am Bau fester Bestandteil der Bauherrenaufgabe des Bundes. Realisiert wird sie bei Bauten für gesamtstaatlich relevante Institutionen wie Regierung und Verfassungsorgane, Bundesbehörden und Bundesinstitutionen, Botschaften und Auslandsvertretungen, Bundeswehr und Zoll, im Weiteren für Medizin-, Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen sowie bei Bauten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Nahezu zeitgleich mit der Bundesrepublik wurden auch in der DDR Vorgaben zur Beteiligung von Künstlern bei staatlichen Baumaßnahmen entwickelt, so dass in beiden deutschen Staaten bei Neubauten und Instandsetzungen baubezogene Kunst realisiert wurde.

Auf diese Weise sind in den vergangenen sieben Jahrzehnten an die zehntausend Kunstwerke für Bundesbauten im In- und Ausland entstanden. In ihrer Gesamtheit bilden sie eine international einzigartige Sammlung an Nachkriegskunst, die allerdings auf hunderte Liegenschaften weltweit verteilt ist. Im „Museum der 1000 Orte“ wird diese Kunst erstmals zusammengefasst präsentiert.